FAQ
Wer bekommt einen Hausanschluss?
Im Zuge eines Markterkundungsverfahrens hat der Kreis Steinfurt im Jahr 2021 unterversorgte Adressen mit einer Übertragungsrate von weniger als 100 Mbit/s ermittelt. Im Zuge des geförderten Ausbaus werden alle Adressen angeschlossen, die als unterversorgt klassifiziert wurden. Die Adressen, die einen Anschluss erhalten können, werden aktiv von uns benachrichtigt.
Warum bauen die Stadtwerke Tecklenburger Land ein Glasfasernetz?
Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes fördern wir die Infrastruktur der Region und können schnelles Internet auch in sehr ländlichen Regionen ermöglichen. Wir erreichen mit dem Ausbau des Glasfasernetzes ein eigenes weit verzweigtes regionales Netz, welches die Grundlage für zukunftsträchtige Themen wie zum Beispiel Smart City und 5G darstellt.
Wie erfahre ich, ob ich an das Glasfasernetz der SWTE angeschlossen werden kann?
Wir werden die Adressen, die ausgebaut werden, aktiv kontaktieren und informieren. Zusätzlich wird diese Webseite stetig aktualisiert. Sie sind unsicher, ob Sie einen Anspruch auf den kostenlosen Glasfaser-Anschluss im Gigabit-Netz der Stadtwerke Tecklenburger Land haben? Prüfen Sie die Verfügbarkeit für Ihren Anschluss ganz einfach auf der Webseite unseres Partners epcan.
Welchen Vorteil bietet der geförderte Glasfaserausbau?
Die Glasfaser ermöglicht schnelles Internet in der Region. Da wir uns im geförderten Ausbau befinden, können wir Ihnen einen kostenlosen Hausanschluss ermöglichen. Das Glasfasernetz unter dem Dach der Stadtwerke Tecklenburger Land bedeutet, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt und wir auch bei einem zukünftigen Ausbau Entscheidungsfreiheit haben. Das Netz bleibt im öffentlichen Eigentum.
Wann kann ich mit einem Anschluss rechnen?
Aufgrund der Größe des Ausbaugebietes nimmt der volle Ausbau des Netzes einige Jahre in Anspruch. Der Ausbau ist im zweiten Quartals 2025 gestartet. Zu welchem konkreten Zeitpunkt welche Adresse angeschlossen wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich benennen. Über den konkreten Zeitplan informieren wir rechtzeitig.
Warum kann es sein, dass meine Nachbarn und Freunde einen Anschluss bekommen, ich aber nicht?
Unser Ausbau erfolgt im Zuge der Gigabitförderung und folgt einer gebundenen Vergaberichtlinie. Er betrifft alle Adressen, welche wir im Rahmen eines Markterkundungsverfahren von der Wirtschaftsförderung des Kreises Steinfurts übermittelt bekommen haben. Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens nicht übermittelt worden sein, so zählt Ihre Adresse leider nicht zum geförderten Ausbau.
Was muss ich tun, um einen Hausanschluss zu bekommen?
Der Anschluss an das Glasfasernetz der Stadtwerke Tecklenburger Land ist für Sie verfügbar? Prima! Bei allen Fragen zum Hausanschluss oder Tarifen und Produkten informieren Sie sich gerne bei unserem Partner epcan unter www.epcan.de/swte oder unter der Telefonnummer 02564 88 33 74.
Warum kann es sein, dass ich keinen Hausanschluss bekomme?
Im Rahmen des vorgelagerten Markterkundungsverfahrens, welches der Kreis Steinfurt durchgeführt hat, haben alle Dienstanbieter für jede der Adressen im Tecklenburger Land eine Meldung abgegeben, ob diese Adresse schon mit Glasfaser versorgt ist oder ob es entsprechende Planungen eines weiteren Anbieters gibt, diese Adresse eigenwirtschaftlich in den kommenden Jahren zu erschließen. In solchen Fällen stellt der Fördermittelgeber keine Fördermittel im Rahmen unseres Glasfaserprojektes für diese Adressen zur Verfügung.
Was ist, wenn ich keinen Hausanschluss bekommen möchte?
Niemand wird verpflichtet, einen Hausanschluss zu bestellen oder ein Produkt bei unserem Partner der epcan zu buchen. Bitte bedenken Sie aber: Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch für einen Hausanschluss entschließen, dieser wahrscheinlich nicht mehr kostenfrei ist. Andererseits haben Sie derzeit die Möglichkeit, einen kostenlosen Hausanschluss zu erhalten, ohne ein Produkt zu buchen.
Wer trägt die Kosten für das Glasfasernetz und wem gehört dieses nach Fertigstellung?
Der Bund trägt 50 Prozent der gesamten Ausbaukosten, 40 Prozent übernimmt das Land NRW. Die verbleibenden 10 Prozent leisten die sieben Gesellschafter-Kommunen der Stadtwerke Tecklenburger Land über ihre Gesellschaft SWTE Kommunal. Nach Fertigstellung ist das Netz über die SWTE Kommunal zu 100 Prozent im Besitz der Kommunen Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln. Damit ist das Glasfasernetz der Stadtwerke Tecklenburger Land das einzige in der hiesigen Region in kommunalem Eigentum.
Wie vollzieht sich der Glasfaser-Ausbau unter dem Dach der Stadtwerke Tecklenburger Land konkret?
Der Ausbau wird von zwei unterschiedlichen Bauunternehmen ausgeführt und erfolgt in vier Losen parallel über das gesamte Ausbaugebiet Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln. Dabei ist eine wechselnde Anzahl von Baukolonnen gleichzeitig an verschiedenen Orten tätig. Zunächst wird das sogenannte Backbone verlegt, das später als eine Art Hauptstraße im Netz fungiert. Dieses verläuft häufig parallel zu den Hauptverkehrsachsen im Versorgungsgebiet. Vom Backbone aus werden die Verteilerpunkte (PoP) geschaffen, von wo aus sich das Netz über die Netzverteilschränke zu den einzelnen Hausanschlüssen verzweigt.
Warum kann es dazu kommen, dass die Bautrupps der SWTE mehrfach in einem Bereich tätig sind?
In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass die Bautrupps der Tiefbauunternehmen mehrfach in einem Bereich tätig sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Hausanschlüsse sukzessive erstellt werden.
Wann erfolgt die Inbetriebnahme der Hausanschlüsse?
Das Glasfasernetz geht nicht zu einem bestimmten Stichtag einheitlich in Betrieb. Vielmehr werden die Hausanschlüsse sukzessive nach Fertigstellungsgrad des Netzes in Betrieb genommen. So kommt es dazu, dass frühestens im zweiten Quartal 2026 einzelne Hausanschlüsse aktiv geschaltet werden, andere Anschlussnehmer aber erst im Laufe des darauffolgenden Jahres mit schnellem Internet versorgt werden.
Warum kann es dazu kommen, dass asphaltierte Flächen nur provisorisch gepflastert werden?
In einigen Bereichen werden asphaltierte Flächen zunächst provisorisch ausgepflastert. Die Asphaltierungsarbeiten erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt gebündelt, um Synergien bei der Auftragsvergabe nutzen zu können.